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Vergaberecht auf dem Prüfstand

Eberswalde (MOZ) Seit dem 1. Januar 2012 gilt im Land Brandenburg ein neues Vergaberecht. Es soll Chancengleichheit ermöglichen, wenn Bauleistungen vergeben werden oder Lieferungen großer Mengen an Dienstleistungen, Material oder Ähnlichem anstehen. Die Transparenz kann so steigen, war einer der Ansätze für das neue Vergaberecht. Aber auch bestimmte Regeln sind einzuhalten, die noch dazu schärfer kontrolliert werden sollen.

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