Guiscard Beckmann, Bundeswehr
Propaganda ausländischer Terrororganisationen konsequenter strafrechtlich verfolgen
Propaganda ausländischer Terrororganisationen konsequenter strafrechtlich verfolgen. Der Anwendungsbereich des § 86 StGB soll erweitert werden. Dadurch soll die Propaganda bestimmter ausländischer Terrororganisationen künftig auch dann strafrechtlich erfasst werden, wenn diese in Deutschland keine eigene Organisationsstruktur haben. Auch das Sammeln von Spenden für Terrororganisationen soll umfassender verfolgt werden.