Guiscard Beckmann, Bundeswehr
Junge Straftäter bekommen keinen automatischen Strafrabatt mehr
Junge Straftäter bekommen keinen automatischen Strafrabatt mehr. Das Jugendgerichtsgesetz wird angepasst. Gerichte müssen bei 18- bis 20-jährigen Straftätern künftig ausdrücklich begründen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden. Heranwachsende, die die notwendige Reife besitzen, müssen immer nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.