Guiscard Beckmann, Bundeswehr
CDU Britz-Chorin-Oderberg
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Junge Straftäter bekommen keinen automatischen Strafrabatt mehr

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Junge Straftäter bekommen keinen automatischen Strafrabatt mehr. Das Jugendgerichtsgesetz wird angepasst. Gerichte müssen bei 18- bis 20-jährigen Straftätern künftig ausdrücklich begründen, wenn sie Jugendstrafrecht anwenden. Heranwachsende, die die notwendige Reife besitzen, müssen immer nach Erwachsenenstrafrecht behandelt werden.