Rainer Genilke: Was hat die Landesregierung zu verbergen?
Im September wurde bekannt, dass die Staatsanwaltschaft gegen den Cottbuser Oberbürgermeister Tobias Schick (SPD) ermittelt – wegen des Verdachts, auf einer offiziellen Internetseite einen nicht erworbenen akademischen Abschluss geführt zu haben. Als Reaktion bat die CDU Fraktion im Brandenburger Landtag die Landesregierung per Anfrage darzulegen, wie sichergestellt wird, dass vergleichbar falsche Angaben zu Lebensläufen von Mitgliedern der Landesregierung ausgeschlossen werden.
Die Antwort fällt ernüchternd aus: Es gibt weder verbindliche Vorgaben noch Kriterien für die Angaben von Ministerinnen und Ministern. Ob die veröffentlichten Informationen korrekt sind, lässt die Landesregierung offen. Auch zu Ausbildungen, Abschlüssen und Parteimitgliedschaften der Kabinettsmitglieder will sie keine Auskunft geben – alles Privatangelegenheit, alles freiwillig.
  Rainer Genilke (CDU) erklärt dazu:
Bürgerinnen und Bürger haben ein Anrecht darauf zu wissen, welche Qualifikation die Ministerinnen und Minister mitbringen: Was haben sie gelernt, welche Abschlüsse besitzen sie, in welcher Partei sind sie Mitglied – das ist das Mindeste. Es versteht sich von selbst, dass man sich auf die Selbstauskünfte der Regierungsmitglieder verlassen können muss. Die vorliegende Antwort wirft hingegen die Frage auf: Was hat die Landesregierung zu verbergen?
Jede Bewerberin und jeder Bewerber in Deutschland muss einen vollständigen und verifizierbaren Lebenslauf vorlegen. Warum soll das ausgerechnet für Regierungsmitglieder nicht gelten? Transparenz ist kein Gnadenakt, sondern Bringschuld. Wer ein Ministeramt ausübt, schuldet der Öffentlichkeit klare, überprüfbare Angaben. Zweifel dürfen gar nicht erst entstehen, es geht schließlich um die Glaubwürdigkeit der gesamten Landesregierung.
Anlage
  Kleine Anfrage Nr. 679 zu Qualifikationen und Erfahrung der Mitglieder der Brandenburger Landesregierung